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Die Verteidigung der Kultur

In der UNESCO-Konvention über die kulturelle Vielfalt wird die Zivilgesellschaft (Artikel 11) ausdrücklich dazu aufgefordert, an Schutz und Förderung der kulturellen Ausdrucksformen teilzunehmen. Die Vorschläge, die die Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt 2009 für die Umsetzung der Konvention vorgelegt hat, ist eine Antwort der Zivilgesellschaft darauf. Dieser Bericht macht deutlich, dass die Konvention selbst ein reiner Katalog von Forderungen und Zielsetzungen ohne rechte Wirkung bleiben muss, wenn die Vertragsstaaten sie nicht mit ihrer nationalen und internationalen Kulturpolitik umsetzen.

 

Die Vorschläge der Koalition zur Literatur und zur internationalen Zusammenarbeit machen das deutlich. Literatur sollte in ihrer Vielfalt im Bewusstsein einer Bevölkerung präsent sein. Daher wird explizit die literarische Bildung in der Schule verlangt, nicht nur als Leseförderung, sondern in ihrem eigenen Wert. Die internationale Zusammenarbeit dient dem Austausch und der Solidarität mit Staaten, deren Kulturpolitik von vornherein weniger Mittel zur Erhaltung der Kreativität in der Bevölkerung besitzt. Hier erinnert die Koalition die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit daran, mindestens ein Prozent des bilateralen Budgets für Kultur aufzuwenden und damit in den Partnerländern die lokalen Kulturen zu fördern. Denn es gilt: Das Prinzip des Kulturdialogs in der UNESCO-Konvention über die kulturelle Vielfalt ist die bewusst gesetzte Gegenthese zu Samuel Huntingtons «Clash of cultures».

 

 

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