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Alte Gebäude – neue Normen

Altbauten, welche vor langer Zeit nach den damals gültigen Konventionen errichtet wurden, entsprechen nicht mehr den heutigen Normen. Zwar sind gewisse Vorkehrungen gemäss heutigen Normen für die Erhaltung älterer Gebäude sinnvoll – so kann eine Brandmeldeanlage beispielsweise bedeutende Schäden verhindern. Meistens jedoch sind die Anpassungen ausserordentlich kostspielig. Im Falle von Baudenkmälern können die Massnahmen zudem zu einem wesentlichen Verlust der Denkmaleigenschaften führen.

 

Deshalb ist im konkreten Fall eine Interessenabwägung vorzunehmen. Bei allen bestehenden Bauten handelt es sich um ein Abwägen unter Berücksichtigung der durch die Normen dokumentierten öffentlichen Interessen und der privaten Interessen wie finanzielle und nutzungsspezifische Verhältnismässigkeit. Bei Baudenkmälern gesellt sich als Kriterium der Wert des Objekts als Zeugnis vergangener Zeiten dazu; dieser Wert ist als öffentliches Interesse ausgewiesen.

 

Abwägen heisst nun nicht, dass einem Interesse uneingeschränkt der Vorrang zu geben ist. Das Ziel ist auch nicht ein Kompromiss im Sinn einer Balance des beidseits Unbefriedigenden, sondern ein Ausgleich der Anliegen zum Besten des Bauwerks und seiner Benutzenden. Dieser Ausgleich ist von allen Beteiligten gemeinsam zu erarbeiten.

 

 

Bild: Bernhard Furrer, Bern

 

 

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