Die Moderne im Tessin: Inventarisierung, Schutz und Inwertsetzung
Im geltenden Gesetz über den Schutz der historischen und künstlerischen Denkmäler, 1946 als Ersatz desjenigen von 1909 in Kraft getreten, wurden jüngst errichtete Gebäude nicht in Betracht gezogen. Erst mit dem neuen Gesetz zum Schutz der Kulturgüter von 1997 (LBC) und der dazugehörigen Verordnung von 2004 sowie der Erstellung des Kulturgüterinventars von 2009, verfügt der Kanton über ein Instrument, um zu bestimmen und zu überprüfen, welche Kulturgüter auf lokaler und kantonaler Ebene zu schützen sind. Dazu zählen auch Bauten zwischen 1920 und 1980, die zur Moderne zählen und sich das städtische und ländliche Gefüge des Kantons Tessin massgeblich geprägt haben.
Das neue LBC hat es dem Kanton ermöglicht, die Grundlagen für eine Neudefinition des Kulturguts zu schaffen, indem die Schutzinstrumente den Forderungen der modernen Gesellschaft angepasst wurden und indem es sich konkret mit der Bewahrung dieser spezifischen, jüngeren Kulturgüter auseinandersetzt. Im Jahr 2012 wurde das Heft La tutela del Moderno nel Cantone Ticino publiziert. Damit hat sich der Kanton verpflichtet, eine Reihe von Gebäuden und Werken, die der Moderne zugehören, zu schützen und zu pflegen.
Die Restaurierung der Moderne hat sich als vielfältige und schwierige Aufgabe erwiesen. Die Herausforderungen bestehen in einer ganze Reihe von Fragen, die nicht einfach zu beantworten sind. Zusammengefasst münden sie in die Frage: Sind wir im Bereich der Pflege und der Inwertsetzung von Architektur aus dieser speziellen Epoche bereit, uns eine andere Herangehensweise zu erarbeiten und diese umzusetzen? Das Tessiner Amt für Kulturgüter setzt sich stark dafür ein, dass das Wissen um den Wert dieser Gebäude Verbreitung findet.