Bulletin NIKE 5/2009
Service
Die Datenbank «Gesteinsarten an historischen Bau- und Bildwerken der Schweiz»
Francis de Quervain (1902–1984) erforschte zwischen 1954 und 1983 historische Bau- und Bildwerke mit dem Blick des Petrographen. Er notierte seine Beobachtungen systematisch auf Karteikarten, woraus allmählich eine Beispielsammlung von rund 10 000 Einträgen zu etwa 5000 über die Schweiz verteilten Objekten entstand. Jetzt macht die Schweizerische Geotechnische Kommission in Zusammenarbeit mit dem ETH Institut für Denkmalpflege und Bauforschung diese Sammlung als Datenbank neu zugänglich.
Zur Ausstellung Heinrich von Geymüller (1839–1909)
Heinrich von Geymüller ist als der polyglotte Erforscher der italienischen und der französischen Renaissance-Architektur berühmt. Weniger bekannt ist es dagegen, dass er die Schweiz am ersten internationalen Denkmalpflegekongress im Jahr 1889 in Paris vertrat. Geymüllers Tätigkeit als Denkmalpflege-Experte beschränkte sich auf den Kanton Waadt, wo er fast 25 Jahre lang einen Sommersitz besass. Noch lange bevor die Waadt im Jahr 1898 als erster Schweizer Kanton ein Gesetz zum Schutz der Baudenkmäler erliess, mischte sich Geymüller als Kritiker ein.
Walter Engeler: Das Baudenkmal im schweizerischen Recht
Baudenkmäler gelten als verdichtete, «Ding gewordene» Geschichte, darum können sie vom Staat geschützt werden. Damit aber greift dieser in die grundrechtlich geschützten Eigentumsrechte ein. In seiner Untersuchung beschäftigt sich Walter Engeler umfassend mit dem Begriff des Baudenkmals und den Schutzmassnahmen dafür. Der offen formulierte und damit unbestimmte Denkmalbegriff erhält so deutliche Konturen und Geltung für alle Ebenen der Schweizer Rechtsordnung.
Neue Vergangenheiten
Im August 2008 wurde die neue Eremitage im Schlosspark Arenenberg für das Publikum geöffnet und als «sorgfältige Bergung» eines historischen Gartens gefeiert. Bei näherer Betrachtung wirft der Gartenteil jedoch Fragen auf. Bei historischen Gärten ist die ständige Pflege durch verständige Gärtner und spezialisierte Landschaftsarchitekten eine zentrale Voraussetzung für ihren Erhalt. Ziel der Pflege ist es, das Gartendenkmal in seiner räumlichen Komposition, in seiner historischen Vielschichtigkeit und seinen Altersspuren zu erhalten.
Leitfaden für Siedlungen des 20. Jahrhunderts
Im 20. Jahrhundert waren Siedlungen nach einheitlichem Plan eine typische Bauaufgabe. Diese Siedlungen befinden sich ausserhalb der durch Schutzzonen gesicherten Dorfkerne in normalen Bauzonen ohne weitere Schutzbestimmungen. Von den fünf architekturhistorisch wichtigsten Siedlungen im Kanton Basel-Landschaft steht keine unter Denkmalschutz.