Tagung 2012
«Kulturgut in Bewegung. Über Ortsgebundenheit und Ortswechsel». 02.11.2012 | 03.11.2012. Lausanne, EPFL (Fr) und UNIL (Sa).
Denkmäler werden gemeinhin als ortsgebundene Immobilien aufgefasst. Dementsprechend sind in den gegenwärtigen Denkmalgesetzgebungen bewegliche Denkmäler meistens nicht erwähnt oder sogar ausgeschlossen. Der Blick auf bestimmte Bereiche der Immobilien, beispielsweise die Ausstattung (Möbel, Leuchter etc.), zeigt jedoch, dass die Grenzen zwischen immobilem und mobilem Kulturgut fliessend sind. Unter dem Begriff «bewegliches Kulturgut», werden aber noch ganz andere Objektgruppen subsumiert, beispielsweise die Raddampfer auf den grossen Schweizer Seen. Zu diesem Themenkomplex zählen weiter die gelegentlich durchgeführten Verschiebungen von eigentlich immobilen Schutzobjekten.
Bereits heute gehört also die Beschäftigung mit den unterschiedlichsten beweglichen Objekten zu den regelmässigen Aufgaben von Fachstellen für Denkmalpflege und Kommissionen, die sich für denkmalgerechte Restaurierungen einsetzen. Eine vertiefte Diskussion über Massnahmen, die der Ortsgebundenheit des Denkmals entgegenstehen oder über die Möglichkeiten und Schwierigkeiten bei der Erhaltung von beweglichen Denkmälern steht bislang aber noch aus. Da der denkmalpflegerische Alltag in immer höherem Masse mit solchen Problematiken konfrontiert ist und angesichts des drohenden oder bereits erfolgten Verlusts beweglicher Denkmale ist eine grundsätzliche Auseinandersetzung in der Fachwelt dringend geboten. Diese liefert der Tagungsband, der 2013 beim Schwabe-Verlag erschienen ist.
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