Nicht in Stein gemeisselt
Die gesellschaftliche Bedeutung von Kulturerbe
Nach ihrer Ratifizierung durch das österreichische Parlament trat die Faro-Konvention am 1. Mai 2015 in Kraft. Wichtig für die Umsetzung erschien von Anfang an die ausgewogene Zusammenarbeit zwischen Entscheidungsträgern und verschiedenen Stakeholdern: den öffentlichen Stellen, Ministerien, Ländern, Gemeinden, Expertinnen aus dem Bereich Kulturerbe der Bundesländer, Vertreter der Unesco, NGOs sowie Beteiligten aus den Bereichen Kunst, Kultur und Soziales.
Als ersten Schritt zur Umsetzung beauftragte das Bundeskanzleramt eine zivilgesellschaftliche Organisation mit Schwerpunkt Kulturforschung mit der Erstellung einer Bestandsaufnahme. Anhand sechs geografisch und thematisch verschiedener österreichischer Projekte wurde exemplarisch die Vielfalt des österreichischen Kulturerbes dargestellt. Die Projekte stellen dar, wie das kulturelle Erbe zu einer verbesserten Lebensqualität beiträgt, wie junge Menschen auf allen Bildungsebenen für Kulturerbe sensibilisiert werden können, wessen es bedarf, um die Zugehörigkeit zu einer Kulturerbegemeinschaft zu stärken und wie die Zivilbevölkerung und die breite Öffentlichkeit in Aktivitäten zum Kulturerbe miteinbezogen werden.
Vor diesem Hintergrund fand im Januar 2016 eine öffentliche Veranstaltung unter dem Titel «Kulturerbe. Und jetzt? Die Bedeutung des Kulturerbes für die Gesellschaft» statt. Dort wurde die Bestandsaufnahme präsentiert und mit der Zivilgesellschaft die Themen der Konvention und ihre Bedeutung für Österreich diskutiert. Die Ergebnisse flossen in eine Publikation ein, sie dient nun den mit dem Kulturerbe befassten Entscheidungsträgern und Expertinnen als praktische Handreichung und gibt Anregungen, welche Schritte gesetzt werden können, um die Faro-Konvention in Österreich erfolgreich zu implementieren.