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Gartenerbe ? Zur Erhaltung historischer Gartenanlagen trotz Eigentümerwechsel

Schon in der Begrifflichkeit von «Gartenerbe» liegt ein vielschichtiges Aufgabenfeld verborgen, das sich zwischen der Verpflichtung zum Erhalt eines historischen Gartens und seinen Entwicklungschancen durch neue Impulse bewegt. Eine detaillierte Ergründung des Themas bot nun den Anlass für die Tagung «Gartenerbe ? Zur Erhaltung historischer Gartenanlagen trotz Eigentümerwechsel», die am 24. Mai dieses Jahres an der Hochschule für Technik in Rapperswil HSR stattfand.

Das an der HSR angesiedelte Institut für Geschichte und Theorie der Landschaftsarchitektur GTLA organisierte die Veranstaltung und folgte damit seinem Bestreben, für die Schweiz eine eine Diskussionsplattform für Gartenkunst und Gartendenkmalpflege zu sein. Susanne Karn (GTLA) moderierte die Tagung, die vorsah, anhand von Fallbeispielen das Thema aus verschiedenen Perspektiven zu erfassen. So wurden Privatgärten vorgestellt, deren Nutzung ausschliesslich durch die Eigentümer erfolgt und Anlagen, die aufgrund ihrer Funktion für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Ausserdem wurde über das Beratungsangebot zum Umgang mit historischen Gärten informiert, bevor in einer Podiumsdiskussion die Fragen zum Besitzerwechsel von historischen Gärten umfassend und unter dem Eindruck der vorangegangenen Referate angesprochen werden konnten. Eine Besichtigung des privaten Schlossparks Meienberg in Jona schloss die Veranstaltung ab.

Bild: Privatbesitz

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