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Bauhütte Müstair ? ein mittelalterliches Modell für die Zukunft

Die mittelalterliche Bauhütte erscheint als zukunftsträchtiges Modell für die Restaurierung eines lebendigen Kulturgutes wie die Klosteranlage in Müstair. Klostergemeinschaft, die Stiftung Pro Kloster St. Johann in Müstair, der Archäologische Dienst und die Denkmalpflege des Kantons Graubünden arbeiten in einem Public Private Partnership eng zusammen. Nach siebenjähriger Erfahrung erweist sich das Modell als Erfolg für alle Beteiligten und unterstreicht die Richtigkeit dieses Ansatzes.

Vor über 1200 Jahren als Symbol des fränkischen Machtanspruches erbaut, nach einer wechselvollen Geschichte im 19. Jahrhundert eher in Vergessenheit geraten, durch die Entdeckung des Freskenzyklus zunehmend ins Zentrum des kunsthistorischen Interesses gerückt, für das Frühmittelalter eine der wesentlichsten archäologischen Forschungsstätten und vor 28 Jahren als eine der ersten drei Unesco-Welterbestätten der Schweiz in die Liste des Erbes der Menschheit aufgenommen: Das Kloster St. Johann in Müstair. Und in der gesamten Zeit war das Kloster bewohnt, ursprünglich von Benediktiner Mönchen und seit dem 11. Jahrhundert von Benediktinerinnen. Ein lebendiges Kulturgut also. Und gerade dieses Spannungsfeld zwischen den Ansprüchen der Klosterfrauen und denjenigen einer Welterbestätte der Unesco ist die besondere Herausforderung an alle Verantwortlichen.

Mit der wachsenden Beachtung des Klosters ging auch eine starke Zunahme des Koordinationsaufwandes zwischen Archäologen, Architekten, Restauratoren, Wissenschaftlern und Geldgebern einher. Der Konvent war damit überfordert, sind die Nonnen doch primär ins Kloster eingetreten, um sich dem kontemplativen Leben zu widmen. Um in dieser Situation dem Konvent die notwendige Hilfe zukommen zu lassen, wurde am 16. Mai 1969 die Stiftung Pro Kloster St. Johann in Müstair gegründet. Sie gab sich den Zweck, «die Mittel für eine fachgerechte Restaurierung und zweckmässige Erneuerung der Klosteranlage» aufzubringen «und die Restaurierung und Erneuerung zu betreuen.» Diese Stiftungsurkunde ist ein sorgfältig und einfühlsam abgefasstes Dokument, welches das Nebeneinander der beiden Interessen respektiert. Klugerweise sind in allen Gremien Kirche und Stiftung vertreten. Sollte ausnahmsweise einmal keine Einigung erzielt werden, so entscheidet das Bischöfliche Ordinariat in Chur abschliessend.

Dennoch stellen sich immer wieder Fragen: Wer ist zuständig für die Kulturgüter-Erhaltung? Was ist die Rolle des Klosters, der Stiftung, der kantonalen und eidgenössischen Instanzen wie Amt für Kultur des Kantons Graubünden mit Denkmalpflege und Kantonsarchäologie, Bundesexperten, Bundesamt für Kultur? Auch fragte unlängst der frühere Bischof von Chur «Wer ist eigentlich Besitzer des Klosters?».

 

Bild: Stiftung Pro Kloster St. Johann Müstair

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