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Eine offene Liste lebendiger Traditionen

Die Schaffung von Inventaren des immateriellen Kulturerbes gab und gibt Anlass zur Diskussion. Unbestritten ist, dass dem Kulturerbe durch eine Inventarisierung grössere gesellschaftliche Aufmerksamkeit und Wertschätzung zukommt. Doch bereits bei der Erarbeitung des Übereinkommens haben Expertinnen und Experten die grundsätzliche Frage gestellt, ob das Flüchtige des Immateriellen in einem Bestandesverzeichnis repräsentiert werden soll.

 

Für die zu erstellende Liste des immateriellen Kulturerbes in der Schweiz ergeben sich drei wichtige Anforderungen: 1. Eine Liste muss sukzessive wachsen und sich verändern können, denn sie kann zu Beginn nur einen kleinen Teil des immateriellen Kulturerbes der Schweiz abbilden. 2. Die Erstellung und Pflege der Liste muss von Forschungsstudien begleitet werden, um eine theoretische Reflexion des Konzeptes des immateriellen Kulturerbes zu ermöglichen. 3. Der Inhalt der Liste muss vielfältig und gesellschaftspolitisch verhandelbar sein.

 

Sowohl Bewahrungs- und Transformationsprozesse im Umgang mit dem immateriellen Kulturerbe sind bei einer Inventarisierung zu berücksichtigen. In die Liste sollen entsprechend «lebendige Traditionen» Eingang finden, die einerseits eine kulturelle Kontinuität ausweisen, andererseits aufgrund der regelmässigen Praxis auch wandlungsfähig sind.

 

 

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