Menu

Betreten auf eigene Gefahr? Technische Normen aus rechtlicher Sicht

Obwohl ihr Inhalt meist nur Fachleuten bekannt ist, prägen technische Normen unsere alltägliche Umgebung – genau gleich wie Rechtsnormen. Private Vereine legen in «Normen», «Richtlinien», «Leitsätzen» oder «Empfehlungen» Standards für Materialen, Herstellungs- und Kontrollabläufe oder Produkte fest und bestimmen auf diese Weise die üblichen Eigenschaften unter anderem von Bauten und Baumaterialien.

 

Entzieht sich ein Denkmal dieser «Normalität», stellt sich die Frage, wieweit im Umgang mit ihm seine besondere, historische Realität bewahrt werden kann. Sobald technische Normen Risiken wie Erdbeben, Feuer oder Absturzgefahr betreffen und die Sicherheit von Menschen und Sachen bezwecken, sind Abweichungen von den gesetzten Standards selbst bei Altbauten nicht ohne weiteres zulässig.

 

Wird bei einem Denkmal eine nicht-normkonforme Lösung getroffen, ist es wegen des Risikos einer späteren Haftbarkeit wichtig, dass diejenigen Überlegungen aufgrund deren eine die Sicherheit betreffende technische Norm nicht oder nur zum Teil umgesetzt wird, schriftlich niedergelegt werden. Die Risikobeurteilung muss später nachvollziehbar belegt werden können. Allerdings: Auch das beste Sicherheitsprotokoll erbringt nicht den Beweis pflichtgemässer Sorgfalt; es ist lediglich gewichtiges Beweismittel dafür.

 

 

Bild: Ursula Boos, Bern

 

...Artikel als PDF

 

  • Netzwerk Kulturerbe Schweiz
  • Denkmaltage
  • Über uns
  • Newsletter
  • Bulletin
  • Politik
  • Weiterbildung
  • Publikationen
  • Agenda
  • Medien
  • Kontakt
  • Deutsch
  • Français
  • Italiano
  • Einloggen